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Religion ist nur noch Privatsache.

Die Kindertaufe und die religiös motivierte Verstümmelung von kindlichen Geschlechtsteilen ist bei Strafe verboten.

Jeder Mensch entscheidet erst mit der Volljährigkeit, ob er in eine Religionsgemeinschaft eintritt.

Diese finanzieren sich nur noch durch die Spenden ihrer Mitglieder

und müssen sich an die allgemein gültigen ethischen Vorgaben des Staates halten.

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