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Es dürfen keine Futtermittel mehr aus Hungerländern eingeführt werden.

Importe von dort sind erst wieder möglich, wenn die eigene Bevölkerung ernährt werden kann.

Selbstverständlich gilt das Importverbot auch für Biotreibstoffe aus landwirtschaftlichen Produkten, ebenso für Luxusgüter die auf Flächen erzeugt werden, die primär der Ernährung der Bevölkerung zu dienen haben.

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