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Es dürfen keine Futtermittel mehr aus Hungerländern
eingeführt werden.
Importe von dort sind erst wieder möglich, wenn die eigene
Bevölkerung ernährt werden kann.
Selbstverständlich gilt das Importverbot auch für Biotreibstoffe
aus landwirtschaftlichen Produkten, ebenso für Luxusgüter die auf
Flächen erzeugt werden, die primär der Ernährung der
Bevölkerung zu dienen haben.
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